Hypertherm HSD130 Remote High Frequency Console Manuel d'utilisateur Page 17

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SICHERHEIT
1-4 Hypertherm Plasmasysteme
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Der Plasmalichtbogen selbst ist die beim Schneiden
eingesetzte Wärmequelle. Entsprechend kann das
Material, das geschnitten wird, eine Quelle giftiger
Dämpfe oder Gase darstellen, die Sauerstoff verringern,
auch wenn der Plasmalichtbogen nicht als Quelle giftiger
Dämpfe ermittelt wurde.
Die erzeugten Dämpfe variieren abhängig von dem Metall,
das geschnitten wird. Zu den Metallen, die giftige Dämpfe
freisetzen können, auf die dies aber ist nicht beschränkt
ist, gehören legierter Stahl, unlegierter Stahl, Zink
(verzinkt) und Kupfer.
In manchen Fällen kann das Metall mit einer Substanz
beschichtet sein, die giftige Dämpfe freisetzen könnte. Zu
den giftigen Beschichtungen gehören Blei (in manchen
Farben), Kadmium (in manchen Farben und Füllstoffen)
und Beryllium, es ist jedoch nicht auf diese beschränkt.
Die beim Plasmaschneiden erzeugten Gase variieren je
nach dem zu schneidenden Material und dem
Schneidverfahren, dies kann jedoch Ozon, Stickoxide,
sechswertiges Chrom, Wasserstoff und sonstige
Substanzen umfassen, wenn diese im geschnittenen
Material enthalten sind oder von diesem freigesetzt
werden.
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um bei jeglichen
Betriebsabläufen eine Belastung durch diese Dämpfe zu
minimieren. Abhängig von der chemischen
Zusammensetzung und der Konzentration der Dämpfe
(sowie anderen Faktoren, z. B. Be- und Entlüftung) kann
ein Risiko für körperliche Erkrankungen, z. B.
Geburtsfehler oder Krebs, bestehen.
Es ist die Verantwortung des Ausrüstungs- und
Betriebseigentümers, die Luftqualität des Bereichs, in
dem die Ausrüstung eingesetzt wird, zu überprüfen und
sicherzustellen, dass die Luftqualität am Arbeitsplatz den
regionalen und nationalen Normen und Vorschriften
entspricht.
Das Niveau der Luftqualität an jedem betroffenen
Arbeitsplatz ist abhängig von betriebsspezifischen
Variablen, z. B.:
Tischkonstruktion (nass, trocken, Unterwasser).
Materialzusammensetzung, Oberflächenbeschaffenheit
und Zusammensetzung der Beschichtungen.
GIFTIGE DÄMPFE KÖNNEN ZU VERLETZUNGEN ODER TOD FÜHREN
Menge des zu entfernenden Materials.
Dauer des Schneidens bzw. Fugenhobelns.
Größe, Luftvolumen, Be- und Entlüftung und Filtrierung
des Arbeitsbereiches.
Personenschutzausrüstung.
Anzahl der sich in Betrieb befindlichen Schweiß- und
Schneidanlagen.
Sonstige Betriebsabläufe, die Dämpfe erzeugen
können.
Muss der Arbeitsplatz nationalen oder regionalen
Vorschriften entsprechen, kann nur durch im Betrieb
vorgenommene Überwachung und Prüfung ermittelt
werden, ob der Betrieb oberhalb oder unterhalb des
zulässigen Niveaus liegt.
Zur Verringerung des Risikos der Belastung durch
Dämpfe:
Vor dem Schneiden alle Beschichtungen und Lösemittel
vom Metall entfernen.
Vor Ort eine Entlüftung vornehmen, um Dämpfe aus der
Luft zu entfernen.
Dämpfe nicht einatmen. Beim Schneiden von Metall,
das mit giftigen Elementen beschichtet ist, das solche
enthält oder bei dem der Verdacht besteht, dass es
giftige Elemente enthält, Atemschutzmaske mit
Luftzufuhr tragen.
Es ist sicherzustellen, dass diejenigen, die Schweiß-
oder Schneidausrüstungen bedienen und
Atemschutzvorrichtungen mit Luftzufuhr einsetzen, für
den ordnungsgemäßen Einsatz solcher Ausrüstungen
qualifiziert und ausgebildet sind.
Niemals Behälter schneiden, in deren Innerem sich
möglicherweise giftige Materialien befinden. Die
Behälter sind vorher ordnungsgemäß zu entleeren und
zu reinigen.
Die Luftqualität erforderlichenfalls überwachen und
überprüfen.
Den örtlichen Experten für die Umsetzung eines
Lageplanes zur Gewährleistung einer sicheren
Luftqualität zu Rate ziehen.
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